FAQ – Wichtige Fragen & Antworten

Immobilienbewertungen erfordern Sachverstand und Erfahrung. Es gibt immer wieder Eigentümer, die ihre Immobilie mal eben so aus dem Bauch anbieten und guten Glaubens erwarten, es werden sich umgehend eine Reihe von Interessenten melden, die auch noch bereit sind, den vorgestellten Kaufpreis zu bezahlen. In manchen Fällen mag es vielleicht sogar zutreffen.

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen und uns als Immobilienmakler aus Berlin die Aufgabe übertragen dies für Sie zu bewerkstelligen, bewerten wir Ihre Immobilie kostenfrei. Die Bewertung versteht sich, da Sie Ihr Haus nur so anbieten können, wie es der Marktsituation entspricht. Zu hoch angesetzte Verkaufspreise verpuffen im Nichts. Zu niedrig angesetzte Angebotspreise schaden Ihrem Geldbeutel.

Theoretisch kann jeder Immobilien bewerten. In Deutschland ist die Tätigkeit als Grundstückssachverständiger nicht eindeutig geregelt. Es gibt keine Qualitätsvorschriften und es liegt auch keine Verpflichtung vor zu einer vorherigen Genehmigung. Auch die Bezeichnung Sachverständiger oder Gutachter ist nicht geschützt. Wer sich als solcher bezeichnet, sollte aber nach der Rechtsprechung auf seinem Fachgebiet über eine überdurchschnittliche Sachkunde und Erfahrung verfügen.

„Wer ist „seriös“, lässt sich nur anhand des Zusammenspiels verschiedener Sachverhalte beantworten. Wenn Sie allein auf Kleidung und Auftreten achten, werden Sie oft enttäuscht sein. Seriös ist ein Merkmal, das eher auf intuitiven Erfahrungen beruht. Letztlich seriös ist derjenige, der den Notarvertrag unterzeichnet und den Kaufpreis bezahlt. Immobilienangebote ziehen immer auch Neugierige an.

Im Regelfall trägt der Käufer die Notargebühren, für die Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. Der Käufer trägt auch die Gebühren für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Dies ist regelmäßig auch der Grund dafür, dass diesem das Recht gewährt wird, selbst einen Notar auszusuchen und dort den Kaufvertrag zu beurkunden.

Soweit im Grundbuch bestehende Belastungen oder Rechte Dritter gelöscht werden müssen, trägt allerdings der Verkäufer die dafür anfallenden Kosten. Soweit der Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises eine Grundschuld bestellen muss, trägt dieser die Notarkosten für die Beurkundung der Grundschuld und die Gebühren für die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch. Der Notar darf seine Gebühren nicht beliebig abrechnen, sondern muss sich am Gerichts- und Notarkostengesetz orientieren.

Als Kaufnebenkosten werden sämtliche Kosten bezeichnet, die zum reinen Kaufpreis der Immobilie dazu kommen. Darunter fallen verschiedene Gebühren und Steuern, so zum Beispiel das Gebühren für den Notar, die Umschreibung des Grundbuchs, die Grunderwerbsteuer sowie die Maklerprovision.

Käufer müssen mit bis zu 15 Prozent Nebenkosten rechnen. Darunter fallen etwa die Kosten für Notar und Grundbucheintrag, die Grunderwerbssteuer sowie möglicherweise eine Maklercourtage und ein Gutachten der Immobilie. Muss das Haus noch renoviert werden, sollte ein Käufer auch das in seinem Kostenplan einkalkulieren.